Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen der
einwert GmbH
Am Kartoffelgarten 14
81671 München
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 275243, vertreten durch Dr. Christina Maur und Dr. Maximilian Schlachter, USt-Identifikations-Nr. DE354977192 (im Folgenden "einwert" oder „wir“) und ihren Auftraggebern (Kunden) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Sie gelten soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass einwert im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen dieser AGB wird einwert den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
Abweichende, zusätzliche oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht, selbst wenn der Kunde in seiner Bestellung oder in seiner Angebotsanfrage auf die alleinige Anwendung seiner AGB verweist, es sei denn, einwert hat dem im Einzelfall zugestimmt. Die Zustimmung hat in Textform zu erfolgen.
Zustandekommen eines Vertrages
Soweit wir einem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten und soweit nichts anderes vereinbart ist, hat das Angebot für die Zeit von 4 Wochen nach Abgabe Gültigkeit.
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines gesonderten Vertragsdokumentes durch beide Vertragsparteien oder mit Beginn der Ausführung der vom Auftraggeber angeforderten Arbeiten durch einwert zustande.
Durchführung des Auftrags
Der Auftrag wird unparteiisch und nach bestem Wissen ausgeführt. einwert kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen sachverständiger Dritter bedienen, Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall einwert.
Auf Anfrage erteilt einwert dem Kunden jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über die entstandenen oder zu erwartenden Aufwendungen und über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin..
Fristen
Von einwert angegebene Liefer- und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform vereinbart. Die Einhaltung der vereinbarten Frist durch einwert setzt die termingerechte Erfüllung aller Leistungen des Kunden voraus, insbesondere die Zustellung der notwendigen Unterlagen.
Eine vereinbarte Liefer- und Fertigstellungsfrist verlängert sich um die Dauer des aus dem Ereignis resultierenden Leistungshindernisses. Über ein Leistungshindernis und die erwartete Dauer der Verzögerung wird einwert den Kunden unverzüglich unterrichten.
Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, soweit erforderlich, bei der Ausführung des Auftrages mitzuwirken, insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ermächtigt einwert mit Auftragserteilung diese Unterlagen und Auskünfte gegen Kostenerstattung einzuholen und ggf. notwendige Vollmachten zu beschaffen. Dies gilt auch für Unterlagen und Kenntnisse, die erst während der Tätigkeit von einwert bekannt werden bzw. entstehen.
einwert geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und die darin enthaltenen Informationen korrekt sind. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so ist einwert nicht verpflichtet, diese Informationen auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf etwaige Widersprüche zu überprüfen und geht davon aus, dass nicht mitgeteilte Objektbesonderheiten oder -schäden nicht bestehen und dass die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll.
Der Kunde ist bei der Beauftragung von Bewertungsleistungen ferner verpflichtet, einwert den Zutritt zu den Bewertungsobjekten jederzeit zu verschaffen und die Abstimmung und Organisation der Ortsbesichtigung mit Mietern, Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten zu übernehmen. Im Falle einer kurzfristigen (<24 Stunden) Terminabsage hat einwert Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten in Höhe von pauschal 100 €. Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass einwert kein Schaden oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist.
Zahlungsbedingungen
Der Kunde zahlt die im Angebot vereinbarten Preise. Alle im Angebot angegebenen Beträge verstehen sich – sofern der Kunde Unternehmer iSd. § 14 BGBist – zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich zu entrichten hat.
Bei Rahmenverträgen erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung.
Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 2 Wochen ohne Abzug mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde.
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von einwert schriftlich anerkannt ist.
Urheberrechte
Bei den von einwert erbrachten Leistungen verbleibt das Urheberrecht, soweit sie urheberrechtsfähig sind, bei einwert. Die Arbeitsergebnisse sind entsprechend ausschließlich für den Gebrauch und zur allgemeinen Information des Kunden bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch einwert nicht an Dritte weitergegeben oder zu einem anderen als im Auftrag vereinbarten Zweck verwendet werden.
Im Falle der Weitergabe an einen Dritten ist der Kunde verpflichtet, eine entsprechende Haftungsregelung mit dem Dritten zu vereinbaren und einwert von weiteren Ansprüchen des Dritten freizustellen.
Gewährleistung
Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens der einwert in Textform angezeigt werden; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist.
Die Verjährungsfrist gilt mit der Maßgabe, dass diese nicht für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gilt die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von einwert beruhen. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Haftung
einwert haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Die Haftung von einwert für einfache Fahrlässigkeit wird begrenzt auf die Höhe des nach Maßgabe der Vereinbarung geschuldeten Honorars. Die Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von einwert, wenn Ansprüche gegen diese direkt geltend gemacht werden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Beider Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet einwert nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Aus im Rahmen von Bewertungen gelieferten Daten können keine Haftungs- oder Schadenersatzleistungen abgeleitet werden. Obwohl einwert die Daten im Rahmen eines Auftrages unter Berücksichtigung geltender Berufsnormen nach bestem Wissen sorgfältig aufbereitet, kann ihre Korrektheit nicht garantiert werden. Bei den Daten handelt es sich um Schätzungen, welche systembedingt eine gewisse Ungenauigkeit aufweisen.
Schadensansprüche, die nicht den Verjährungsfristen des § 634a BGB unterliegen, verjähren nach einem Jahr, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Verjährungsfrist beginnt ab gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Geheimhaltung
Beide Vertragspartner verpflichten sich und damit auch ihre Mitarbeiter sowie hinzugezogene Dritte, über die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Daten, Informationen und Geschäftsvorgänge, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. einwert hat ihre Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend zu verpflichten.
einwert erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung (https://www.einwert.com/datenschutz) und der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Im Weiteren ist einwert darauf angewiesen und behält sich vor, die im Rahmen des Auftrages vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten für eigene Zwecke frei zu verwenden, sofern für Dritte keine Rückschlüsse auf den Kunden oder seine Vertragspartner möglich sind (anonymisiert). Diese Verwendung der Daten für eigene Zwecke erfolgt insbesondere im Rahmen von Datenpools, die einwert als Grundlage für Bewertungen, allgemeine Marktbeurteilungen und andere Produkte dienen. Die Rechte an den Ergebnissen einer Bearbeitung dieser Daten durch einwert stehen einwert zu.
Der Kunde räumt einwert das Recht ein, den Kunden als Referenz zu benennen(einfaches Nutzungsrecht am Firmennamen und -logo des Kunden). Der Kunde kann dieses Recht jederzeit gegenüber einwert widerrufen.
Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen einen mit uns geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der einwert GmbH, AmKartoffelgarten 14, 81671 München; E-Mail: info@einwert.com; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 275243, vertreten durch Dr. Christina Mauer und Dr. Maximilian Schlachter, USt-Identifikations-Nr.: DE354977192 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformularverwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An: einwert GmbH, Am Kartoffelgarten 14, 81671 München; E-Mail: info@einwert.com eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 275243, vertreten durch Dr. Christina Mauer und Dr. Maximilian Schlachter,
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Schlussbestimmungen
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit einwert können nur nach deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
Für die Verträge, ihre Ausführung und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und einwert der Sitz von einwert, München.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung vereinbaren.
Stand: März 2023